Frohe Weihnachten wünscht die Feuerwehr Edewecht
24. Dezember 201831.12.2018 um 16:40 Uhr – Brandmeldeanlage ausgelöst
31. Dezember 2018Die Freiwillige Feuerwehr Edewecht wünscht einen guten Rutsch in das neue Jahr 2019 und alles Gute für das Jahr 2019.
Wir möchten auf das Richtige abbrennen von Feuerwerkskörper hinweisen, damit die schönen Silvesterpartys nicht durch die Feuerwehr unterbrochen werden.
Die folgenden Tipps stammen von der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hier der Link
1. Mindestalter und Verkaufszeiten beachten
Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf das einzuhaltende Mindestalter und die Verkaufszeiten.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie z.B. Raketen, Batterien, oder Knallkörper dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr vom 28.12.2018 bis 31.12.2018.
2. Auf das CE-Zeichen und die Registriernummer achten
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer –so erkennen Sie geprüftes Feuerwerk.
Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und einem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat.
Das CE-Kennzeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.
Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik – davon 13 Feuerwerk – prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589.
0589 – F2 – 1254 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2. 1254 ist eine fortlaufende Nummer
3. Lagern Sie gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht.
Grundsätzlich ist bei der Lagerung darauf zu achten, dass Feuerwerk kühl und trocken gelagert wird, da z.B. Feuchtigkeit zu Funktionsverlust und zu hohe Temperaturen zur Zündung führen können. Das Abstellen dieser Gegenstände in unmittelbarer Nähe von oder auf Heizkörpern oder Heizleitungen ist zu vermeiden. Im Aufbewahrungsraum sollte nicht geraucht sowie offenes Licht oder Feuer verwendet werden. Auch sollten in unmittelbarer Nähe keine Stoffe gelagert werden, die zu einer Gefahrenerhöhung beitragen (z.B. Spraydosen).
4. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
Bewahren Sie gekauftes Feuerwerk nicht in Reichweite von Kindern auf.
5. Abbrennzeiten beachten
Informieren Sie sich über die erlaubte Abbrennzeit.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar eines jeden Jahres. Die genauen Uhrzeiten regeln Städte und Gemeinden individuell.
6. Gebrauchsanweisung lesen, Sicherheitshinweise beachten
Lesen Sie die Gebrauchsanweisung durch – frühzeitig und genau. Beachten Sie die Sicherheitshinweise.
Lesen Sie die Gebrauchs- oder auch Aufstellanleitung im Hinblick auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und Hinweise vorher in Ruhe durch – am besten nicht erst im Dunkeln beim Aufstellen des Feuerwerks. So können Sie benötigtes Equipment für ein sicheres Abbrennen frühzeitig bereitlegen.
7. Halten Sie (Sicherheits)Abstand.
Für Feuerwerk der Kategorie F1 und F2 gibt es festgelegte Schutzabstände, um Personen und schützenswürdige Gegenstände oder Einrichtungen nicht zu gefährden. Bei Feuerwerk der Kategorie F2 muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 8 Metern eingehalten werden. Es darf darüber hinaus nur im Freien verwendet werden.
8. Achten Sie bei der Verwendung von Raketen auf einen sicheren Stand.
Freistehende Einzelflaschen erweisen sich bei der Verwendung von Raketen oft als instabil: Sie können beim Zünden leicht umfallen und die Rakete kann umliegende Personen und Gebäude, Autos etc. gefährden. Statt einer freistehenden Flasche eignet sich daher z.B. ein Getränkekasten besser, in den die Flasche mit der Rakete gestellt wird, so dass sie beim Zünden nicht umfallen kann.
9. Zünden Sie Knallkörper nicht aus der Hand.
Legen Sie Knallkörper vor dem Anzünden auf den Boden und werfen Sie sie nicht aus der Hand. Bei einem Knallkörper, der versehentlich in der Hand zündet, kann es schnell zu Verletzungen wie Verbrennungen kommen.
10. Das Wichtigste zum Schluss:
Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk.
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz und/oder anderen Materialien gefüllt. Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann z.B. das Zünden eines Knallkörpers in der Hand hier zu schweren Verletzungen führen.
Die Tipps stammen von der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hier der Link